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Gesetze und Urteile.
Schon immer hatten die Imker Sonderrechte. Waren sie es doch, die die Herrschenden mit dem einzigen Süßstoff versorgen konnten, den man kannte, dem Honig.
So ist es selbstverständlich, daß ein Imker bei der Verfolgung eines Bienenschwarmes jedes Grundstück betreten darf; denn nur solange er den Schwarm verfolgt, gehört er ihm. Sobald er die Verfolgung aufgibt, wird der Schwarm herrenlos. - Für dabei entstehende Schäden hat er natürlich gerade zu stehen.
Auch heute noch dürfen selbst in reinen Wohngebieten Bienen gehalten werden, selbst wenn sie den Nachbarn stören. Nur bei extremer Sondersituation kann im Einzelfall eine Bienenhaltung untersagt werden. - In den meisten Fällen ist nur die Menge der Völker den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.
. . . wird fortgesetzt
Imkerverein Hamburg-Walddörfer
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